• Vancouver, Kanada – 11. September 2019 – Sirona Biochem Corp. (TSX-V: SBM) (FWB: ZSB) (Sirona) freut sich, bekannt zu geben, dass sein Board of Directors der Verabschiedung eines Aktionärsrechtsplans (der Aktionärsrechtsplan) zugestimmt hat. Der Aktionärsrechtsplan steht unter dem Vorbehalt der Annahme durch die TSX Venture Exchange (die TSXV) und der Ratifizierung durch die Aktionäre von Sirona innerhalb von sechs Monaten. Sollten die Aktionäre den Aktionärsrechtsplan auf der Hauptversammlung nicht ratifizieren, werden der Aktionärsrechtsplan und alle zu diesem Zeitpunkt ausstehenden Rechte erlöschen.

    Der Aktionärsrechtsplan, der allgemein auch als Giftpille bezeichnet wird, soll sicherstellen, dass im Falle eines Übernahmeangebots mittels des Erwerbs von Aktien des Unternehmens alle Aktionäre die gleiche Möglichkeit haben, an solch einem Übernahmeangebot teilzuhaben, und ihnen angemessene Zeit zur Beurteilung eines solchen Angebots zur Verfügung steht. Der Zweck des Aktionärsrechtsplans ist es nicht, Übernahmeangebote zu verhindern, die die Aktionäre fair behandeln und einen fairen Wert bieten. Der Aktionärsrechtsplan erlaubt ausdrücklich bestimmte Übernahmeangebote, sogenannte zugelassene Angebote, die den grundlegenden Anforderungen zum Schutz der Interessen der Aktionäre nachkommen.

    Gemäß den Bedingungen des Aktionärsrechtsplans wird das Unternehmen für jede ausstehende Aktie ein Recht (ein Recht) ausgeben. Die Rechte können nur ausgeübt werden, wenn eine Person 20 % oder mehr der Aktien des Unternehmens erwirbt, ohne den Bestimmungen des Aktionärsrechtsplans für zugelassene Angebote nachzukommen oder ohne die Zustimmung des Board of Directors des Unternehmens einzuholen. In solch einem Fall berechtigen die Rechte die Inhaber (mit Ausnahme der erwerbenden Person, ihrer angeschlossenen Unternehmen, Partner und Mitwirkenden) zum Erwerb von Aktien des Unternehmens zu einem deutlichen Abschlag auf den zum Zeitpunkt der Ausübung der Rechte vorherrschenden Marktpreis.

    Der Aktionärsrechtsplan wurde nicht als Reaktion auf ein konkretes abgegebenes oder dem Unternehmen bekannten Übernahmeangebot für das Unternehmen verabschiedet. Der Aktionärsrechtsplan ähnelt den Plänen anderer kanadischer Unternehmen. Der Aktionärsrechtsplan trägt auch den Bedenken Rechnung, dass eine Person die Kontrolle über Sirona durch einen Aktienerwerb auf dem Markt – ein sogenanntes schleichendes Angebot – erlangt, ohne dass ein fairer Wert für eine solche Kontrollposition gezahlt wird oder ohne dass ein solcher Aufschlag für eine Kontrollposition gleichmäßig auf alle Aktionäre verteilt wird.

    Eine Kopie des Aktionärsrechtsplans wird nach der Zustimmung der Aktionäre und der Annahme durch die TSXV auf SEDAR (www.sedar.com) eingereicht.

    Über Sirona Biochem Corp.

    Sirona Biochem ist ein Unternehmen, das sich mit kosmetischen Inhaltsstoffen und der Arzneimittelforschung beschäftigt und über eine eigene Technologieplattform verfügt. Sirona hat sich auf die Stabilisierung von Kohlehydratmolekülen zur Verbesserung von Wirksamkeit und Sicherheit spezialisiert. Neue Wirkstoffkomplexe werden patentiert, um das Umsatzpotenzial zu maximieren.

    Sironas Wirkstoffverbindungen werden an führende Unternehmen in aller Welt in Lizenz vergeben. Diese verpflichten sich im Gegenzug zur Zahlung von Lizenzgebühren, Meilensteingebühren (die bei Erreichen von Vertragszielen fällig werden) und laufenden Umsatzbeteiligungsgebühren. Sironas Labor, TFChem, befindet sich in Frankreich und wurde dort bereits mehrfach mit wissenschaftlichen Preisen ausgezeichnet bzw. hat von der Europäischen Union und der französischen Regierung diverse Förderungen erhalten.

    Nähere Informationen erhalten Sie unter www.sironabiochem.com.

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    Sirona Biochem weist darauf hin, dass Aussagen in dieser Pressemitteilung, die keine Beschreibung historischer Tatsachen darstellen, zukunftsgerichtete Aussagen sein könnten. Bei zukunftsgerichteten Aussagen handelt es sind lediglich um Prognosen, die auf aktuellen Erwartungen basieren und sowohl bekannten als auch unbekannten Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Sie sollten sich nicht vorbehaltslos auf diese zukunftsgerichteten Aussagen verlassen, da diese nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der relevanten Informationen gültig sind, sofern nicht explizit anders angegeben. Die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge könnten sich bedingt durch die inhärenten Risiken und Unsicherheiten der Geschäftstätigkeit von Sirona Biochem erheblich von jenen unterscheiden, die in den zukunftsgerichteten Aussagen von Sirona Biochem explizit oder implizit zum Ausdruck gebracht wurden. Dazu zählen unter anderem Aussagen über: den Fortschritt und Zeitplan seiner klinischen Studien; Schwierigkeiten oder Verzögerungen bei der Entwicklung, der Erprobung, dem Erhalt der behördlichen Genehmigung, der Produktion oder der Vermarktung seiner Produkte; unerwartete Nebenwirkungen oder die unzureichende Wirksamkeit seiner Produkte, die zu einer Verzögerung oder Verhinderung der Produktentwicklung oder -vermarktung führen könnten; den Umfang und die Gültigkeit des Patentschutzes für seine Produkte; den Mitbewerb anderer Pharmazie- und Biotechnologieunternehmen; und die Fähigkeit, weitere Finanzmittel zur Unterstützung seiner Betriebstätigkeit aufzubringen. Sirona Biochem ist nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Informationen zu aktualisieren, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

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    Sirona Biochem ist ein Unternehmen mit eigens entwickelter chemischer Verfahrenstechnik, das sich auf die Forschung und Entdeckung in den Bereichen Kosmetik-Inhaltsstoffe und Arzneimittel spezialisiert hat.

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    Sirona Biochem verabschiedet Aktionärsrechtsplan

    wurde gebloggt am September 11, 2019 in der Rubrik Allgemein
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